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   BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19   

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https://dejure.org/2019,14092
BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19 (https://dejure.org/2019,14092)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2019 - 3 StR 53/19 (https://dejure.org/2019,14092)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2019 - 3 StR 53/19 (https://dejure.org/2019,14092)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen Konsums); Inanspruchnahme eigener Sachkunde durch das Tatgericht bei Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit (bipolare affektive Störung; Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Beurteilung des bestehenden psychischen Störungsbilds des Angeklagten sowie dessen Einfluss auf die Handlungsmöglichkeiten in den konkreten Tatsituationen; Inanspruchnahme eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung einer bipolaren affektiven Störung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Beurteilung des bestehenden psychischen Störungsbilds des Angeklagten sowie dessen Einfluss auf die Handlungsmöglichkeiten in den konkr...

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen seelischer Erkrankung: Bipolare affektive Störung; Unterbringungsanordnung bei fehlenden Entzugssymptomen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 21
    Gerichtliche Beurteilung des bestehenden psychischen Störungsbilds des Angeklagten sowie dessen Einfluss auf die Handlungsmöglichkeiten in den konkreten Tatsituationen; Inanspruchnahme eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung einer bipolaren affektiven Störung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 -, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 -, juris Rn. 7).

    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und (sie) in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 -, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 -, juris Rn. 6).

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08 -, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und (sie) in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 -, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Im Hinblick auf die große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden einer derartigen Erkrankung (s. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 239/16, StV 2019, 237, 238) genügt es hier nicht, ohne sachverständige Beratung psychodiagnostische Kriterien (planvolle und kontrollierte Tatausführung, situationsadäquate Reaktionen) abzuhandeln.
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Als endogene Psychose erfüllt die bipolare affektive Störung grundsätzlich - unabhängig vom Schweregrad - das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB (s. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 260; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 1739 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 9, 38; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 82).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 -, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und (sie) in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 -, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssymptome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (Senat, aaO; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2012 - 5 StR 87/12 -, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10 -, NStZ-RR 2010, 2016).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssymptome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (Senat, aaO; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2012 - 5 StR 87/12 -, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10 -, NStZ-RR 2010, 2016).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16

    Schuldfähigkeit (Verlust der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Im Hinblick auf die große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden einer derartigen Erkrankung (s. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 239/16, StV 2019, 237, 238) genügt es hier nicht, ohne sachverständige Beratung psychodiagnostische Kriterien (planvolle und kontrollierte Tatausführung, situationsadäquate Reaktionen) abzuhandeln.
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 -, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 281/20

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Dass diese Neigung bereits den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht hat, ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 3 StR 53/19, juris Rn. 11; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f., jew. mwN).

    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und diese in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch die Annahme eines Hangs nicht notwendigerweise aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 3 StR 53/19, juris Rn. 11; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, aaO).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Ein täglicher Konsum oder häufig wiederholter Konsum ist nicht erforderlich, es genügt, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit dem Hang folgt (BGH NStZ-RR 2009, 137; BGH NStZ-RR 2019, 76; BGH NStZ-RR 2019, 202; BGH NStZ-RR 2019, 275; BGH NStZ 2019, 265).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 178/23

    Revision wegen durchgreifender rechtlicher Bedenken bei der Prüfung der

    Eine bipolare affektive Störung kann als endogene Psychose grundsätzlich - unabhängig vom Schweregrad - das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB erfüllen (BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 53/19 Rn. 7).
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